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   OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14   

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https://dejure.org/2015,51011
OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14 (https://dejure.org/2015,51011)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2015 - 6 U 174/14 (https://dejure.org/2015,51011)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 6 U 174/14 (https://dejure.org/2015,51011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vertragsrecht

  • radziwill.info PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Trinkwasserrohrsanierung mit Epoxidharz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vku.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Epoxidharzverfahrens bei der Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen immer noch nicht abschließend durch die Gerichte entschieden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Trinkwasserrohrsanierung mit Epoxidharz! (IBR 2016, 516)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 499
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Mannheim, 23.10.2014 - 3 O 17/14
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 23.10.2014, Az. 3 O 17/14, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 23.10.2014 - Az. 3 O 17/14 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    Unter Abänderung des am 23. Oktober 2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Mannheim Az. 3 O 17/14 wird festgestellt, dass die Klägerin berechtigt ist, im Versorgungsgebiet der Beklagten das Verfahren der Rohrinnensanierung mit Epoxidharz einzusetzen.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14
    Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik verstehe man Regeln, weiche die herrschende Auffassung unter den einschlägigen technischen Praktikern wiedergeben (BVerfGE 49, 89, 135).

    Danach lassen sich als anerkannte Regeln der Technik diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (BVerwG, NVwZ-RR 1997, 214; Seibel, NJW -, 3001; vgl. BVerfGE 49, 89, 135 Rn. 107).

  • LG Heilbronn, 10.10.2007 - 1 S 27/07

    Was sind die "allgemein anerkannten Regeln der Technik"?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14
    Ohne Erfolg wendet sich die Berufung gegen die Feststellung des Landgerichts, das Verfahren der Rohrinnensanierung mit Epoxidharz entspreche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (so auch LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.2007 - 1 S 27/07, IBRRS 2007, 5277 ; LG Frankfurt, Urt. v. 13.2.2015 - 31 O 205/12, IBRRS 2015, 3343).

    Es gibt auch sonst keine Prüfkriterien, die eine Einstufung der Verwendung von Epoxidharz für Rohre mit einem Durchmesser < 80 mm als unbedenklich erlauben (vgl. LG Heilbronn, BeckRS 2012, 04816).

  • VG Würzburg, 14.07.2014 - W 6 S 14.485

    Trinkwassererwärmungs- und leitungsanlage einer Wohneigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14
    Das VG Würzburg habe den Sofortvollzug der Verfügung, soweit sie sich gegen das Sanierungsverfahren wende, ausgesetzt (Beschl. v. 16.07.2014 - W 6 S 14.485).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2015 - 31 O 205/12

    Keine Innenrohrsanierung mit Epoxidharz!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14
    Ohne Erfolg wendet sich die Berufung gegen die Feststellung des Landgerichts, das Verfahren der Rohrinnensanierung mit Epoxidharz entspreche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (so auch LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.2007 - 1 S 27/07, IBRRS 2007, 5277 ; LG Frankfurt, Urt. v. 13.2.2015 - 31 O 205/12, IBRRS 2015, 3343).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14
    Denn der Werkunternehmer schuldet regelmäßig eine Ausführung, die zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht (vgl. BGHZ 139, 16 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 B 17.1378

    Mit Epoxidharz sanierte Wasserleitungen müssen nicht generell entfernt werden

    Soweit die Beigeladene die Einhaltung und Beachtung der allgemein anerkannten Regel der Technik behaupte, werde auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. Dezember 2015 (6 U 174/14 - juris) verwiesen.
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